Egal, welche Gründe Sie nach China führen – ein Visum ist immer ein Muss!
Für einen Urlaubsaufenthalt in China muss zuvor ein China Touristenvisum beantragt werden. Die Beantragung muss bereits vor Abreise bei den zuständigen Behörden im Heimatland geschehen, da es an chinesischen Flughäfen kein „Visum on Arrival“ gibt.
Das Visum wird bei der für das Bundesland, in dem der Antragsteller/ die Antragstellerin gemeldet ist, zuständigen Visastelle beantragt. Die Visastellen sind von der chinesischen Botschaft befugt, China Visa zu erteilen.
Reisende, die kurzfristig fliegen oder „auf Nummer sicher gehen“ möchten, sollten eine Visumagentur für die Beantragung des Touristenvisum China beauftragen. Bei Agenturen wird der Visumantrag geprüft und entsprechend mit Hilfe des Kunden/der Kundin ergänzt, bevor er bei der chinesischen Visastelle eingereicht wird.
Touristenvisa erlauben in der Regel einen Aufenthalt von 30 Tagen. Für Reisen, die länger dauern sollen, muss ein detaillierter Reiseplan erstellt werden. Wenn Sie jemanden in China besuchen möchten, können Sie das China Besuchervisum beantragen.
Mit diesen Unterlagen erhalten Sie ein Touristenvisum China
- Reisepass im Original (6 Monate Restgültigkeit, zwei freie Seiten für Visum und Stempel)
- Visumantrag (in der aktuell gültigen Version online bei der Visastelle oder über eine Visa-Agentur)
- Foto (3,5,x 4,5 cm, farbig, heller (möglichst weißer) und neutraler Hintergrund)
- Flugbuchung
- Hotelbuchung (Beleg über gut die Hälfte der Nächte)
- Tabellarischer Reiseplan bei Aufenthalt von mehr als 30 Tagen
Die eingereichten Antragsunterlagen müssen den Vorgaben für China Touristenvisa seitens der chinesischen Regierung entsprechen. Damit es nicht zu Verzögerungen aufgrund eines fehlerhaften Visumantrags kommt, sollten Sie sich frühzeitig beraten lassen. Bei Visumagenturen erreichen Sie in der Regel zu regulären Büroöffnungszeiten Ansprechpartner, die Sie entsprechend professionell beraten können.