Für den Besuch von engen Verwandten gibt es ein spezielles Angehörigenvisum China. Bei diesem Visum-Typ ist ein Verwandtschaftsnachweis erforderlich und es wird zwischen der Kategorie S und Q unterschieden.

Angehörigenvisa der Kategorie S (S1 und S2)

Angehörigenvisa der Kategorie S werden Personen erteilt, die einen in China lebenden ausländischen Verwandten besuchen möchten. Für das Langzeitvisum sowie für das Kurzzeit-Visum mit einem Aufenthalt von mehr als 60 Tagen wird ein Verwandtschaftsnachweis verlangt. Bis zu 60 Tagen ist das chinesische Besuchervisum die einfachere und bessere Wahl. Liegt ein Nachweis der Familienzugehörigkeit vor, kann mit entsprechender Einladung das Angehörigenvisum S1 beantragt werden, das vor Ort in eine Aufenthaltsgenehmigung umgewandelt wird.

Das Angehörigenvisum Q (Q1 und Q2)

Das Angehörigenvisum Q wird von Chinesen beantragt, die in Deutschland leben und ihre Familie in der Heimat besuchen möchten. Für die Beantragung ist eine Privateinladung notwendig sowie der entsprechende Verwandtschaftsnachweis. Es wird ein Visum erteilt, das nach Ankunft in China innerhalb von 30 Tagen in eine Aufenthaltsgenehmigung umgewandelt wird.


Einzureichende Unterlagen für ein China Angehörigenvisum (S oder Q):

  • Reisepass im Original
  • Visumantrag (Formular V. 2019)
  • Foto (farbig, 3,5 x 4,5 cm)
  • Privateinladung
  • Kopie der ID-Card/ Aufenthaltsgenehmigung vom Gastgeber in China
  • Verwandtschaftsnachweis (Geburts- oder Heiratsurkunde)

Alle einzureichenden Antragsunterlagen müssen bestimmten Vorgaben seitens der chinesischen Regierung entsprechen. Einige Visumagenturen stellen Muster für die Privateinladung in den von den Visastellen akzeptierten Sprachen (Deutsch, Chinesisch, Englisch) zur Verfügung.