Im Zusammenhang mit der Beantragung von China Visa tauchen immer wieder zahlreiche Fragen auf. Finden Sie hier die häufigsten inklusive Antworten!

 


Worauf muss ich ganz besonders achten, wenn ich ein China Visum beantragen möchte?

Bei der Beantragung eines China Visum muss man besonders darauf Acht geben, dass alle Angaben den Richtlinien der chinesischen Regierung entsprechen. Insbesondere bei zusätzlichen Belegen wie Hotel- und Flugbuchungen oder geschäftlichen bzw. privaten Einladungen kann es schnell passieren, dass eine Angabe fehlerhaft ist oder gar ganz fehlt.


Woher bekomme ich das Antragsformular?

Das Antragformular zur Beantragung von chinesischen Visa kann man über die chinesische Botschaft beziehungsweise die von der Botschaft beauftragten Visastellen beziehen. Alternativ stellen Visumagenturen das Dokument zur Verfügung. In der Regel kann man sich das Formular auf Nachfrage per Email zusenden lassen.


Wo wird der Visumantrag eingereicht?

Der Visumantrag wird bei der chinesischen Visastelle eingereicht, die für das Bundesland, in dem der/die Antragsteller/in lebt, zuständig ist. Es gibt fünf solcher Visastellen in Deutschland – in München, Frankfurt am Main, Düsseldorf, Berlin und Hamburg. Eine andere Möglichkeit besteht darin, eine Visumagentur mit der Beantragung des Visums zu beauftragen. Auf diesem Weg werden sämtliche Antragsunterlagen vor Abgabe bei der chinesischen Visastelle durch einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin geprüft, gegebenenfalls ergänzt und dann bei Visastelle eingereicht.


Muss ich neue Fotos für den Antrag anfertigen lassen?

Die Fotos, die dem China Visumantrag hinzugefügt werden, sollten aktuell sein. Der Antragsteller/die Antragstellerin sollte deutlich auf dem Bild zu erkennen sein. Die Maße entsprechen dem regulären Passbildformat von 3,4 x 4,5 cm. Das Foto muss farbig mit neutralem, hellem Hintergrund sein sowie digital vorliegen.


Welches Visum müsste ich beantragen, wenn ich in China jemanden besuchen möchte?

Um jemanden in China besuchen zu können, müsste der Gastgeber/die Gastgeberin eine Einladung schreiben. Mit einem chinesischen Besucher-Visum kann man sich bis zu 90 Tage im Land aufhalten. Die Einladung muss allerdings ganz bestimmten Vorgaben entsprechen, weswegen es sinnvoll ist, sich diesbezüglich beraten zu lassen. Zum Beispiel können Sie sich kostenfrei bei Visumagenturen informieren.


Ich habe gehört, dass derzeit keine Praktikanten-Visa mehr für China vergeben werden. Ist das richtig?

Ja, es ist richtig, dass derzeit (Stand Juli 2016) keine Praktikanten-Visa mehr für China vergeben werden. Auch kann man als Praktikant/Praktikantin kein Geschäftsvisum oder Studentenvisum mehr beantragen. Offiziell muss ein Kurzzeit-Arbeitsvisum beantragt werden, was allerdings sowohl für die Antragsteller als auch den Praktikumsbetrieb einen hohen Aufwand bedeutet und in der Regel nicht umgesetzt wird. Wer sich von den Vorschriften nicht abschrecken lässt, kann z. Bsp. versuchen, ein Praktikum-Visum für China über eine private Einladung zu erhalten.


Welche Unterlagen werden für ein Geschäftsvisum benötigt?

Für die Beantragung eines Geschäftsvisums müssen folgende Unterlagen eingereicht werden: das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular, farbiges Foto in den Maßen 3,5 x 4,5 cm, der originale Reisepass, eine Pass-Kopie sowie eine Firmeneinladung aus China. Die Geschäftseinladung ist zentral für die Visa-Erteilung und muss ganz bestimmten Vorgaben folgen. Einige Visumagenturen stellen Muster bereit, anhand derer das Einladungsschreiben verfasst werden kann.