Leider ist es seit 2015 nicht mehr möglich, ein China Praktikum-Visum zu beantragen.

Personen, die ein Praktikum in einem chinesischen Betrieb durchführen möchten, benötigen für einen formal korrekten Aufenthalt eine Kurzzeit-Arbeitserlaubnis. Die Bedingungen hierfür gleichen denen eines China Arbeitsvisums.


Für das China Praktikum-Visum wären in dem Fall folgende Antragsunterlagen erforderlich:

  • Ausgefüllter und unterschriebener Visumantrag (V. 2019)
  • Reisepass im Original (6 Monate Restgültigkeit, 2 freie Seiten)
  • Foto 3,5, x 4,5 cm, aktuell, farbig
  • Arbeitserlaubnis im Original

Bei Visumagenturen können Sie sich in der Regel kostenfreie Beratung einholen und Info-Material zuschicken lassen. Gerade bei komplizierten Visa wie dem Praktika-Visum für China sollten Sie sich überlegen, ob Sie nicht komplett den Service einer Agentur in Anspruch nehmen möchten, auch wenn dies mit Mehrkosten verbunden ist. Solche Dienstleister kommen häufiger mit komplizierten Fällen in Berührung und können knifflige Fragen beantworten oder zumindest Lösungsvorschläge in Rücksprache mit der Botschaft dafür einholen. Zudem werden die Antragsunterlagen vor Einreichung überprüft und gegebenenfalls überarbeitet. Je nach Fall sparen Sie auf diese Art viel Zeit und Nerven.