Ein Kulturvisum China wird beantragt, wenn eine nicht-kommerzielle Kurzzeit-Tätigkeit im wissenschaftlichen, sportlichen oder kulturellen Bereich ausgeübt wird. Entscheidend für die Beantragung ist die Einladung der Institution bzw. des Veranstalters. Kulturvisa können für einen Aufenthalt von 30, 60 oder 90 Tagen innerhalb von drei, sechs oder 12 Monaten beantragt werden, je nachdem was in der Einladung vermerkt ist. Auch wird entweder eine ein-, zwei- oder mehrmalige Einreise erteilt, ebenfalls abhängig davon, was in dem Einladungsschreiben steht.

Im Januar 2015 wurden neue, strengere Vorgaben für die Einladung heraus gegeben. Die Richtlinien folgen denen einer Geschäftseinladung und müssen genau befolgt werden. Es gibt Visumagenturen, die Muster zur Verfügung stellen, anhand derer das Schreiben aufgesetzt werden kann.


Diese Unterlagen benötigen Sie für ein Kultur China Visum

  • Visumantrag (aktuelles Formular V. 2019)
  • Foto (farbig, aktuell 3,5 x 4,5 cm)
  • Originaler Reisepass (zwei freie Seiten, 6 Monate Gültigkeit)
  • Einladungsschreiben aus China

Da alle einzureichenden Unterlagen für ein China Kulturvisum ganz genau den Vorgaben der chinesischen Regierung entsprechen müssen, ist es ratsam, sich frühzeitig zu informieren. Bei einigen Visumagenturen können Sie sich kostenlos beraten und Informationsmaterial zuschicken lassen.